Dazu gehört:
- Aufnahme einer neuen gesetzlichen Regelung im Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG), um lichtempfindliche Tiere, insbesondere Insekten, vor den nachteiligen Auswirkungen vermeidbarer Lichtemissionen zu schützen. Damit könnten künftig besonders nachteilige Lichtspektren (wie UV-Licht) vermieden, Beleuchtungsstärken auf das erforderliche Maß reduziert und die Lichtquelle nach oben und zur Seite abgeschirmt werden.
- Einführung von Verboten der Herstellung, des Besitzes, des Inverkehrbringens oder der Verwendung bestimmter Geräte, Mittel oder Vorrichtungen, mit denen Insekten in Mengen oder wahllos getötet oder bekämpft werden, auf Basis von § 54 Abs. 6 Nr. 1 BNatSchG
- Prüfung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der Betreiberpflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) für nicht gewerbliche Anlagen und ggf. entsprechende Gesetzesänderung
Beschreibung: Durch Vorgaben im Naturschutzrecht und ggf. im Immissionsschutzrecht sollen verbindliche Anforderungen an künstliche Lichtquellen geregelt werden, die besondere Bedeutung für den Insektenschutz haben. Vermeidungspotenzial von Lichtverschmutzung gibt es hinsichtlich Wellenlänge, Farbtemperatur, Lichtintensität, Strahlungsrichtung, intelligenter Steuerung, Beleuchtungsdauer, Nachtabsenkung.